Diplomatische Immunität
Die Privilegien und Immunitäten eines Diplomaten basieren auf die Akkreditierung im Empfangsstaat, wobei er diese auch in Drittstaaten genießt, wenn er auf dem Weg ist, sein Amt anzutreten oder aufgrund seines Amtes reist. Die Vorrechte eines Diplomaten sind durch das Gewohnheitsrecht geregelt und nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit, vor allem aber durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.
Sie umfassen freie Kommunikation, Unverletzlichkeit des diplomatischen Personals, Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten, Immunität vor der Gerichtsbarkeit und Steuererleichterungen sowie Befreiungen von der Steuer. Auch den Familienmitgliedern eines Diplomaten wird Immunität garantiert. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit spielt in den internationalen Beziehungen übrigens eine zentrale Rolle. Ein Staat erteilt einem anderen Land nur jene Rechte, Vorrechte und Befreiungen, die er auch selbst vom anderen Staat gewährt bekommt.
Dabei geht es bei den Vorrechten eines Diplomaten nicht darum, einzelne Personen zu bevorzugen. Es geht vielmehr darum zu gwährleisten, dass ein Diplomat frei und uneingeschränkt seinen Pflichten nachgehen kann und seine Aufgaben in völliger Unabhängigkeit erfüllen. Allerdings haben Diplomaten die Gesetze des Empfangsstaates trotz der Immunität zu respektieren. Diplomatische Rechte gibt es in Europa bereits seit dem siebzehnten Jahrhunderts. Das bis dahin gehandhabte Gewohnheitsrecht wurde 1961 im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen offiziell vertraglich festgehalten.
Wenn ein Diplomat bei einer internationalen Organisation wie der WHO akkreditiert ist, dann besteht seine Immunität in einem Staat aufgrund der Vereinbarungen der Organisation mit dem jeweiligem Staat.